Aufnahme eines Darlehens

Voraussetzungen

Freikirchliche Werke und Einrichtungen

Die Gewährung eines Darlehens von uns für Neubau-, Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen erfolgt an freikirchliche Werke und Einrichtungen.

Sparen
Frühzeitig sollten alle freien Haushaltsmittel auf einem Sparkonto oder Bausparkonto bei uns angespart werden und bis zur Verfügung für eine Investitionsmaßnahme auch angelegt bleiben. Die Kreditgewährung bei uns erfolgt seit ihrer Gründung im Jahr 1927 nach dem bewährten Prinzip „Geben und Nehmen“. Weitere Informationen erhalten Sie bei diesen Ansprechpartnern.

Besicherung
Die Besicherung eines Darlehens erfolgt in der Regel durch Grundpfandrechte.

Kondition

Auszahlung
Das Darlehen wird grundsätzlich zu 100 % ausgezahlt. Wir bieten auch Werke und Einrichtungen ein Darlehen, die nicht bei uns angespart haben. Dafür berechnen wir ein einmaliges Entgelt wegen fehlender Ansparung in Höhe von 1 % der Darlehenssumme. Damit wird gegenüber den Gemeinden, die uns ihr Eigenkapital auf Bauansparkonten zur Verfügung stellen, ein Ausgleich geschaffen.

Verzinsung
Der Zinssatz für Darlehen an Gemeinden entspricht marktüblichen Bedingungen. Aufgrund der individuellen Strukturierung der Finanzierung für jede Gemeinde kann der Zinssatz variieren. Zinssatzänderungen erfolgen immer im Zusammenhang mit Änderungen bei den Zinssätzen für Spareinlagen.

Kosten
Bearbeitungsgebühren fallen nicht an. Bereitsstellungsprovision berechnen wir derzeit auch nicht. Davon profitieren die Gemeinden vor allem bei hohen Eigenleistungen und damit längerer Bauzeit oder bei Verzögerungen in der Bauphase.

Auszahlungsabwicklung (Bauphase)
Die Auszahlung des Darlehens nehmen wir entsprechend dem Bedarf (Baufortschritt) in Teilraten auf ein Girokonto bei uns vor.  

Im Zusammenhang mit der Darlehensgewährung ist auch der Zahlungsverkehr, der in Verbindung mit der Investitionsmaßnahme steht, über dieses Girokonto abzuwickeln.

Rückzahlung
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt in der Regel durch eine vierteljährliche Annuitätsrate, bei welcher der Tilgungsanteil mindestens 2% vom Ursprungsdarlehen beträgt (zuzüglich ersparter Zinsen - feste Annuitätsrate). Sondertilgungen sind jederzeit zwischen Januar und November eines Jahres möglich und werden zinsmäßig sofort berücksichtigt.