Im Fall des Kartenverlusts oder Diebstahls der Bank- oder Kreditkarte ist eine schnelle Sperrung Ihrer Karten von großer Wichtigkeit. Bedenken Sie in einem solchen Fall, den Zugang zum Online-Banking ebenfalls zu sperren. Wie das geht erfahren Sie im Anschluss.
Karte und Online-Banking sperren
Im Notfall schnell reagieren
Melden Sie den Verlust unverzüglich
Reagieren Sie sofort um möglichen Missbrauch zu verhindern! Wir helfen Ihnen schnell, unbürokratisch und rund um die Uhr. So können Sie selbst aktiv werden.
Bitte rufen Sie die untenstehenden Servicenummern an.
Für die Kartensperre werden die folgenden Angaben benötigt:
- Ihre Kontonummer und Bankleitzahl
- Zum Sperren der Mastercard oder Visa Karte: Ihre 16-stellige Kreditkartennummer
Notrufnummern im Überblick |
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Einheitlicher Sperrnotruf für girocard bzw. Bankkarte (Debitkarte), Kreditkarte und Online-Banking | + 49 116 116 |
Mastercard® (Debitkarte oder Kreditkarte) | + 49 721 1209 66001 |
Visa Karte (Debitkarte oder Kreditkarte) | + 49 721 1209 66001 |
Freikirchen.Bank - eine Marke der Spar- und Kreditbank Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden eG | + 49 6172 9806-0 |
Sie haben Ihre Bank- oder Kreditkarte verloren oder Ihnen wurde diese gestohlen?
Dann ist zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei notwendig. Dies können Sie auch im Internet veranlassen: Online-Strafanzeige für Ihr Bundesland online suchen - gerne sind wir bei Bedarf behilflich.
Unsere Rufnummer |
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Freikirchen.Bank eG | + 49 6172 9806-0 |
Kartensperre via APP
Mit der Sperr-App können Bank- oder Kreditkarte, digitale Identitäten sowie elektronische Zugänge über das Smartphone automatisiert oder telefonisch gesperrt werden. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Herausgeber am Sperr-Notruf teilnimmt.
* Sie werden auf eine Seite außerhalb des Verantwortungsbereiches der Freikirchen.Bank eG weiter geleitet. Für den Inhalt der vermittelten Seite haftet nicht die Freikirchen.Bank eG, sondern der Herausgeber dieser Website.
Häufige Fragen zum Karte sperren
Im Falle eines Diebstahls sollten Sie sofort die Karte sowie das Online-Banking sperren lassen. Außerdem müssen Sie den Diebstahl bei der Polizei melden und eine Anzeige erstatten.
Für dire Kartensperrung sollte Sie im Idealfall folgende Angaben vorliegen haben:
- der Name des Karteninhabers,
- das Geburtsdatum des Karteninhabers,
- der Name des Kontoinhabers,
- bei Bankkarten die Girokontonummer bzw. IBAN, zu der die Karte gehört und
- bei Kreditkarten die Kartennummer.
Bei unvollständigen Angaben kann eine Kartesperrung dennoch vollzogen werden.
Sie können Ihre Karte bei Ihrer Freikirchen.Bank eG entsperren lassen. Falls Sie eine Anzeige erstattet haben, geben Sie der Polizei unverzüglich einen Hinweis, dass die Karte wieder gefunden wurde.