Kunden, die seit mindestens 3 Jahren aktiv unsere Arbeit unterstützen, können Mitglied bei der SKB werden. Unsere Mitglieder erhalten automatisch jährlich unseren Jahresbericht, eine angemessene Dividende und werden zu der jährlichen Generalversammlung eingeladen.
Pro Person ist eine Beteiligung von mindestens 300,00 Euro bis maximal 3.000,00 Euro möglich, bei Gemeinden oder Werken von mindestens 500,00 Euro bis zu 5.000,00 Euro.
Mit der Beteiligung ist auch eine beschränkte Nachschusspflicht verbunden. Gemäß unserer Satzung ist diese Nachschusspflicht auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme beträgt je Geschäftsanteil 50,00 Euro.
Als Privatperson können Sie max. 60 Anteile zeichnen. Juristische Personen können max. 100 Anteile zeichnen.