Gleichzeitig können Sie die Aufwendungen für die Riester-Vorsorge (Eigenbeitrag plus Zulagen) bis 2.100 € als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung, ob der steuerliche Vorteil oder die Zulage für den Betreffenden die günstigere Variante ist. Ist die Steuer-Ersparnis höher als die Zulage, wird der Differenz-Betrag gutgeschrieben.Mindestbeiträge
Damit Sie die volle Zulagen-Förderung erhalten, müssen mindestens vier Prozent Ihres Vorjahres-Brutto-Einkommens (maximal 2.100 € ) in Ihren Riester-Vertrag fließen. Dieser Betrag gilt inklusive der staatlichen Zulagen.