Spar- und Kreditbank
Ev.-Freik. Gemeinden eG, Bad Homburg vdH
Bei Rückfragen:
Telefon 06172 9806-0
Die Gewährung eines zinsgünstigen Darlehens der SKB für Neubau-, Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen erfolgt ausschließlich an Werke und Einrichtungen des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland KdöR.
Frühzeitig müssen die für das Investitionsvorhaben eingeplanten Eigenmittel auf einem Sparkonto oder Bauansparkonto bei der SKB angespart werden und bis zur Verfügung für eine Investitionsmaßnahme auch angelegt bleiben. Die Kreditgewährung bei der SKB erfolgt seit ihrer Gründung im Jahr 1927 nach dem bewährten Prinzip „Geben und Nehmen“. Weitere Informationen erhalten Sie bei diesen Ansprechpartnern.
Die Besicherung eines Darlehens erfolgt in der Regel durch Grundpfandrechte.